Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

StGB � 181 Schwerer Menschenhandel

StGB � 181 Schwerer Menschenhandel

[ Auszug: (1) Wer eine andere Person 1. mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen �bel oder durch List zur ����Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution besti ... ]